Ratgeber · 2 Min. Lesezeit

Nachsendeauftrag für Ehepaare und Familien: Ein Auftrag für alle

Wenn mehrere Personen unter einer Adresse umziehen: So stellen Sie den Postnachsendeauftrag richtig für Ehepaare, Familien und Wohngemeinschaften – mit Tipps zur Schreibweise.

Wenn mehrere Personen gemeinsam umziehen, brauchen Sie nicht für jede:n einen eigenen Postnachsendeauftrag. Ein gemeinsamer Auftrag deckt den ganzen Haushalt ab – sofern alle Personen unter der gleichen alten Adresse gemeldet waren.

Wer darf gemeinsam aufgeführt werden?

  • Ehepartner:innen und eingetragene Lebenspartner:innen
  • Kinder, die mit Ihnen wohnen (auch volljährige, sofern gemeldet)
  • Eltern oder Großeltern in derselben Wohnung
  • Mitbewohner:innen einer Wohngemeinschaft (mit gleicher Meldeadresse)
Wichtig: Alle aufgeführten Personen müssen unter der gleichen alten Adresse gemeldet gewesen sein. Sonst lehnt die Post den Auftrag ab oder leitet die Post nicht weiter.

Wichtige Schreibweisen mitdenken

Die Deutsche Post matcht 1:1 zwischen Briefadresse und Auftrag. Wenn Frau Müller noch unter ihrem Geburtsnamen Schmidt Post bekommt, müssen beide Namen im Auftrag stehen.

  • Geburtsnamen oder frühere Namen ergänzen
  • Akademische Titel können wegfallen, schaden aber nicht
  • Doppelnamen exakt so eintragen, wie sie auf der Post stehen
  • Bei Familien: „Familie Müller“ ist als Sammelbezeichnung erlaubt

Kostet das mehr?

Nein. Bei einem privaten Postnachsendeauftrag ist die Anzahl der Personen im Preis enthalten – Sie zahlen einmal pauschal, egal wie viele Familienmitglieder mitumziehen. Aktuelle Preise: Preise & Buchung.

Wohngemeinschaften – Sonderfall

Bei einer WG, die komplett gemeinsam umzieht, funktioniert ein gemeinsamer Auftrag wie bei einer Familie. Wenn nur eine Person aus der WG wegzieht, muss diese einen eigenen Auftrag stellen – und nur ihren eigenen Namen eintragen.

Häufige Fragen

Müssen alle Personen denselben Nachnamen haben?

Nein. Im Formular können Sie unterschiedliche Nachnamen eintragen. Wichtig ist nur, dass alle Personen unter der gleichen alten Adresse gemeldet waren.

Was, wenn jemand erst nach dem Umzug nachzieht?

Dann brauchen Sie für diese Person einen separaten Auftrag, sobald sie offiziell ummeldet. Solange sie noch unter der alten Adresse gemeldet ist, geht ihre Post auch dorthin.

Wie viele Personen darf ich maximal eintragen?

Es gibt keine harte Obergrenze für Familien. Bei sehr großen Personenkreisen (10+) prüfen wir gerne vorab – kontaktieren Sie unseren Support.

Bereit für Ihren Nachsendeauftrag?

Stellen Sie jetzt online Ihren Postnachsendeauftrag – sicher, schnell und ohne Filialbesuch.

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