Ratgeber · 3 Min. Lesezeit

Postnachsendeauftrag bei Zweitwohnsitz: Briefe an die Hauptadresse umleiten

Wer einen Zweitwohnsitz, ein Wochenend- oder Ferienhaus hat, kann die Post per Nachsendeauftrag bündeln. So funktioniert die Weiterleitung zwischen Haupt- und Nebenwohnsitz.

Wer zwei Adressen hat – etwa Hauptwohnsitz und Zweitwohnung am Arbeitsort, Wochenendhaus oder Ferienimmobilie – kennt das Problem: An beiden Adressen kommt regelmäßig Post an, wird aber nur unregelmäßig geleert. Ein Postnachsendeauftrag bei Zweitwohnsitz bündelt die Briefpost an einer Adresse Ihrer Wahl.

Typische Anwendungsfälle

  • Wochenendpendler:innen: Hauptwohnsitz Familie, Zweitwohnung am Arbeitsort
  • Ferienhaus / Zweitimmobilie: Briefe vom Ferienhaus an Hauptwohnsitz weiterleiten
  • Studierende: Hauptwohnsitz bei den Eltern, Zweitwohnsitz am Studienort
  • Längerer Auslandsaufenthalt: Post an eine vertrauenswürdige Inlandsadresse
  • Saisonarbeit: Befristete Wohnsituation am Einsatzort

So funktioniert der Auftrag bei zwei Wohnsitzen

Technisch ist es ein normaler Postnachsendeauftrag: Sie geben die Adresse an, von der Post weggeleitet werden soll, und die Adresse, an die sie ankommen soll. Welche der beiden Adressen Haupt- und welche Nebenwohnsitz ist, spielt für die Deutsche Post keine Rolle.

Wichtig: Es kann immer nur in eine Richtung weitergeleitet werden. Wenn Sie regelmäßig zwischen beiden Adressen pendeln, sollten Sie sich für die Adresse entscheiden, an der Sie zuverlässig erreichbar sind.

Welche Laufzeit empfehlen wir?

Da die Zweitwohnsitz-Situation meist dauerhaft ist, empfiehlt sich die längste verfügbare Laufzeit von 24 Monaten. Sie können den Auftrag rechtzeitig vor Ablauf einfach verlängern und vermeiden so, dass Briefe in der Übergangszeit verloren gehen.

SituationEmpfohlene Laufzeit
Vorübergehend (z. B. Saisonarbeit, Auslandssemester)6 Monate
Befristete Lebensphase (z. B. Studium)12 Monate
Dauerhafte Doppelwohnsitz-Situation24 Monate (verlängerbar)

Wichtig: Meldepflicht beim Einwohnermeldeamt

Ein Postnachsendeauftrag ersetzt nicht die Meldung beim Einwohnermeldeamt. In Deutschland sind sowohl Haupt- als auch Nebenwohnsitz meldepflichtig. Wer zwei Wohnsitze nutzt, muss beide ordnungsgemäß anmelden – unabhängig davon, wohin die Post geschickt wird.

Achtung: Viele Städte erheben eine Zweitwohnsitzsteuer. Informieren Sie sich rechtzeitig über die örtlichen Bestimmungen.

Alternativen zum Nachsendeauftrag

  • Nachbarschaftshilfe: Vertrauensperson leert regelmäßig den Briefkasten am Zweitwohnsitz
  • Postlagernd: Sendungen werden in der Postfiliale aufbewahrt – nicht für jede Adresse möglich und mit Aufwand verbunden
  • Adressänderung direkt beim Absender: für regelmäßige Sender (Bank, Versicherung) eine dauerhafte Lösung

Fazit

Ein Postnachsendeauftrag ist die einfachste Lösung, um bei zwei Wohnsitzen alle Briefe an einer Adresse zu bündeln. Wählen Sie eine längere Laufzeit, um nicht alle paar Monate verlängern zu müssen. Den Auftrag stellen Sie in wenigen Minuten online.

Häufige Fragen

Kann ich Post in beide Richtungen weiterleiten?

Nein. Ein Postnachsendeauftrag funktioniert nur in eine Richtung – von einer alten Adresse an eine neue. Bei zwei Wohnsitzen müssen Sie sich für eine Hauptempfangsadresse entscheiden.

Brauche ich für jeden Wohnsitz einen eigenen Auftrag?

Nein. Ein Auftrag reicht aus, sofern Sie die Post nur in eine Richtung umleiten möchten. Wenn an beiden Adressen Post für Sie ankommen soll und nur eine Richtung umgeleitet wird, brauchen Sie nur einen Auftrag.

Muss ich meinen Zweitwohnsitz beim Einwohnermeldeamt anmelden?

Ja. In Deutschland sind sowohl Haupt- als auch Nebenwohnsitz meldepflichtig. Der Nachsendeauftrag ist nur eine postalische Regelung und ersetzt keine Meldung.

Was passiert nach Ablauf der Laufzeit?

Nach Ablauf wird die Post wieder an die ursprüngliche Adresse zugestellt. Wenn Sie die Weiterleitung dauerhaft brauchen, sollten Sie den Auftrag rechtzeitig (mindestens 5 Werktage vor Ablauf) verlängern.

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