Ratgeber · 4 Min. Lesezeit

Einschreiben & Behördenpost: Werden sie beim Nachsendeauftrag weitergeleitet?

Werden Einschreiben, Gerichts- und Behördenpost beim Postnachsendeauftrag mit weitergeleitet? Was Sie zu Postzustellungsurkunden, Mahnbescheiden und Rückschein-Sendungen wissen müssen.

Vor einem Umzug fragen sich viele: „Werden auch Einschreiben und Behördenpost beim Postnachsendeauftrag weitergeleitet?“ Die gute Nachricht: ja – mit einigen wichtigen Ausnahmen. Wer Mahnbescheide, Gerichtsbriefe oder Steuerpost erwartet, sollte diese Sonderfälle kennen.

Einschreiben werden weitergeleitet

Alle gängigen Einschreiben-Varianten der Deutschen Post zählen als Briefsendungen und werden mit dem Postnachsendeauftrag weitergeleitet:

  • Einschreiben Einwurf: wird in den neuen Briefkasten zugestellt
  • Einschreiben Standard: wird an die neue Adresse persönlich übergeben
  • Einschreiben mit Rückschein: Empfängerunterschrift erfolgt am neuen Wohnort, Rückschein geht an Absender
  • Einschreiben Wert: wird ebenfalls weitergeleitet
Hinweis: Durch die Weiterleitung verzögert sich die Zustellung um 1–2 Werktage. Bei zeitkritischen Sendungen sollten Sie den Absender direkt über die neue Adresse informieren.

Behördenpost: Finanzamt, Krankenkasse & Co.

Standard-Behördenpost (Steuerbescheid, Beitragsbescheide, Rentenbescheide) ist normale Briefpost und wird weitergeleitet. Trotzdem empfiehlt es sich dringend, allen Behörden parallel die neue Adresse direkt mitzuteilen – schon allein, um künftige Schreiben sofort an die richtige Adresse zu erhalten.

  • Einwohnermeldeamt (Pflicht innerhalb 14 Tagen)
  • Finanzamt – am einfachsten über die ELSTER-Plattform
  • Krankenkasse, Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft
  • Familienkasse, Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter
  • Kfz-Zulassungsstelle (für Fahrzeugschein)

Wichtige Ausnahme: Postzustellungsurkunde (PZU)

Wichtig: Postzustellungsurkunden („Gelber Brief“ vom Gericht oder Gerichtsvollzieher) werden NICHT nachgesendet. Sie werden ausschließlich an die im Auftrag genannte Zustelladresse zugestellt – kann dort niemand erreicht werden, gilt sie nach Niederlegung im Briefkasten als zugestellt, auch wenn Sie längst umgezogen sind.

Das hat erhebliche rechtliche Folgen: Mahnbescheide, Vollstreckungsbescheide oder Klageschriften gelten als ordnungsgemäß zugestellt, selbst wenn Sie sie nie zu Gesicht bekommen. Versäumte Fristen können teuer werden.

  • Sofort nach Umzug Adresse beim Einwohnermeldeamt aktualisieren
  • Bei laufenden Verfahren: Anwält:innen, Gericht und Gegenseite direkt informieren
  • Nachsendeauftrag NICHT als Ersatz für die Adressänderung gegenüber Behörden behandeln

Weitere Sendungen, die nicht weitergeleitet werden

SendungsartWird weitergeleitet?
Standard-, Kompakt-, GroßbriefeJa
Einschreiben (alle Varianten)Ja
PostkartenJa
Behördenbriefe (Standard)Ja
Postzustellungsurkunde (PZU)Nein
Pakete (DHL, Hermes, GLS, DPD)Nein
Unadressierte Werbung / WurfsendungenNein
Sendungen mit Vermerk „nicht nachsenden“Nein

Fazit

Der Postnachsendeauftrag ist ein verlässliches Sicherheitsnetz für alle Standard- und Einschreibensendungen – auch für Behördenpost. Die wichtigste Ausnahme bleibt die Postzustellungsurkunde. Wer rechtliche oder gerichtliche Verfahren laufen hat, sollte zusätzlich die Adresse direkt aktualisieren. Den Nachsendeauftrag stellen Sie in wenigen Minuten online.

Häufige Fragen

Werden Einschreiben mit dem Postnachsendeauftrag weitergeleitet?

Ja. Einschreiben Einwurf, Standard, mit Rückschein und Wert werden alle weitergeleitet. Die Zustellung dauert nur 1–2 Werktage länger als ohne Nachsendung.

Was ist eine Postzustellungsurkunde und warum wird sie nicht nachgesendet?

Postzustellungsurkunden (PZU, „Gelber Brief“) werden von Gerichten und Behörden für rechtswirksame Zustellungen genutzt. Sie werden ausschließlich an die im Auftrag genannte Adresse zugestellt – aus rechtlichen Gründen ist eine Weiterleitung nicht möglich.

Kommt mein Steuerbescheid nach dem Umzug an?

Ja, Steuerbescheide sind normale Briefsendungen und werden weitergeleitet. Trotzdem sollten Sie Ihre Adresse beim Finanzamt aktualisieren – am einfachsten über ELSTER.

Was, wenn ich einen Mahnbescheid erwarte?

Bei laufenden gerichtlichen Verfahren sollten Sie unbedingt Anwält:innen, Gericht und Gegenseite direkt über die neue Adresse informieren. Mahn- und Vollstreckungsbescheide werden per PZU zugestellt – diese werden nicht nachgesendet.

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