Postnachsendeauftrag im Todesfall: So leiten Erben die Post weiter
Nach einem Todesfall die Post der verstorbenen Person an die Erben oder den Nachlassverwalter umleiten: Wer darf den Nachsendeauftrag stellen, welche Unterlagen nötig sind und wie lange die Laufzeit gewählt werden sollte.
Nach einem Todesfall müssen Erben oder Nachlassverwaltende die Briefpost der verstorbenen Person zuverlässig erreichen – um Verträge zu kündigen, Versicherungen abzuwickeln und Behördenpost zu beantworten. Ein Postnachsendeauftrag im Todesfall ist dafür das wichtigste Instrument.
Wer darf den Auftrag stellen?
- Alleinerb:in mit Erbschein oder eröffnetem Testament
- Erbengemeinschaft: ein:e Vertreter:in der Gemeinschaft mit Vollmacht der übrigen Erb:innen
- Nachlassverwalter:in oder Testamentsvollstrecker:in mit gerichtlicher Bestellung
- Bevollmächtigte:r mit über den Tod hinaus geltender Vollmacht
Welche Unterlagen werden benötigt?
Damit die Deutsche Post den Auftrag akzeptiert, müssen Sie Ihre Berechtigung nachweisen. Halten Sie folgende Dokumente bereit:
- Sterbeurkunde der verstorbenen Person
- Erbschein, Testament oder gerichtliche Bestellungsurkunde
- Personalausweis oder Reisepass der antragstellenden Person
- Ggf. Vollmachten weiterer Miterb:innen
Welche Laufzeit ist sinnvoll?
Nachlassangelegenheiten ziehen sich oft länger als gedacht – jährliche Beitragsbescheide, Steuererklärungen und Rentenbescheide können noch viele Monate später eintreffen. Wir empfehlen daher mindestens 12 Monate, in komplexen Fällen 24 Monate.
| Situation | Empfohlene Laufzeit |
|---|---|
| Übersichtlicher Nachlass, wenige Verträge | 6–12 Monate |
| Klassischer Nachlass mit Versicherungen, Bank, Rente | 12 Monate |
| Komplexer Nachlass, Immobilien, mehrere Banken, Geschäftsbeteiligungen | 24 Monate |
An welche Adresse weiterleiten?
Die Post wird an die Adresse einer berechtigten Person weitergeleitet – meist an die Privatadresse der/des Haupterb:in oder an die Kanzlei der/des Nachlassverwalter:in. Wichtig ist, dass dort jemand die Post regelmäßig sichtet und bearbeitet.
Weitere wichtige Schritte nach einem Todesfall
- Verträge kündigen: Strom, Gas, Telefon, Internet, GEZ, Streamingdienste, Mietverträge
- Versicherungen informieren: Lebens-, Renten-, Unfall-, Kfz-, Hausrat-, Krankenversicherung
- Banken kontaktieren und Konten klären (Vollmachten prüfen)
- Renten- und Sozialversicherungsträger benachrichtigen
- Finanzamt informieren – Erbschaftsteuererklärung beachten
- Digitalen Nachlass regeln (E-Mail, Social-Media-Accounts, Cloud-Dienste)
Fazit
Ein Postnachsendeauftrag im Todesfall ist nicht nur praktisch, sondern oft entscheidend, um Fristen einzuhalten und Mahnungen zu vermeiden. Stellen Sie ihn so früh wie möglich nach Erhalt des Erbnachweises – Sie können ihn jederzeit online beauftragen und benötigte Nachweise im Anschluss nachreichen.
Häufige Fragen
Kann ich den Nachsendeauftrag direkt nach dem Todesfall stellen?
Ja, sobald Sie die Sterbeurkunde haben. Den Erbschein können Sie nachreichen – wichtig ist, dass die Berechtigung später nachgewiesen wird. So vermeiden Sie, dass wertvolle Wochen mit Behördenpost verloren gehen.
Was kostet der Nachsendeauftrag im Todesfall?
Es gelten dieselben Preise wie für einen privaten Postnachsendeauftrag. Die aktuellen Tarife finden Sie auf unserer Service-Seite. Die Kosten können oft als Nachlassverbindlichkeit geltend gemacht werden.
Wird auch Behördenpost weitergeleitet?
Ja. Briefe von Finanzamt, Rentenversicherung, Krankenkasse und anderen Behörden gehören zur normalen Briefpost und werden vollständig weitergeleitet.
Muss ich alle Erben im Auftrag eintragen?
Nein. Eintragen wird der Name der verstorbenen Person als ursprüngliche Empfängerin. Die Post wird dann an die im Auftrag angegebene neue Adresse einer berechtigten Person geleitet.
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